"Jobcenter-Schreiben verstehen - die richtigen Fragen stellen"

Bewilligungsbescheide, Änderungsbescheide, Aufhebungsbescheide, Erstattungsbescheide, Rückforderungsbescheide, Sanktionsbescheide, Widerspruchsbescheide, Anhörungen, Mitwirkungsaufforderungen, Ratenzahlungsvereinbarungen, Abtretungen, Aufrechnungsverzichtserklärungen... Schreiben der Jobcenter gibt es viele!

Bescheide der Jobcenter sind nicht leicht zu verstehen. Viele Bescheide sind erst im Kontext des gesamten Verwaltungsverfahrens verstehbar. Was sich hinter dem „sonstigen Einkommen“ verbirgt, bleibt rätselhaft, die „Verteilung des Einkommens“ sowieso. Manche Schreiben der Jobcenter sind nur Ankündigungen, andere Schreiben sind Mitwirkungsaufforderungen. Dann gibt’s noch Anhörungen mit beigefügten Formularen, die ausgefüllt werden sollen. Manche Schreiben sind Verträge, wie die Eingliederungsvereinbarung oder eine Ratenzahlungs-vereinbarung, die der Hilfesuchende unterschreiben soll oder schon unterschrieben hat. Allein beim Änderungsbescheid zu finden, was sich ändert, ist manchmal nicht so leicht. Welcher Bescheid durch die Änderung aufgehoben wird, ist eine andere Frage, die sich in der Regel beim Lesen des Änderungsbescheids nicht erschließt. Die formale Rechtsgrundlage der Änderung ist manchmal angegeben, manchmal nicht.

Ziel dieses Fortbildungsmoduls ist es, Schreiben so zu lesen, dass deren Inhalt verstanden wird, aber auch zu lernen, welche Fragen (an die/den Klient/in, an das Jobcenter) das Schreiben impliziert. Gleichzeitig bietet das Seminar die Grundlage für die systematische Akteneinsicht, falls dies einmal notwendig sein müsste.

Nicht zuletzt geht es auch darum zu erkennen, welche Mittel (nicht nur Rechtsmittel) aufgrund bestimmter Schreiben zu ergreifen sind, bzw. was einfach zu tun ist. Hilft ein Gespräch mit dem Jobcenter, soll eine Auskunft gegeben werden, muss ein Antrag gestellt werden, ein Gutachten gefordert werden, ein Widerspruch eingelegt, eine einstweilige Anordnung beantragt werden? Dies sind praktische Fragen, auf die in dieser Fortbildung eingegangen wird.

Das Seminar eignet sich für Einsteiger, ist aber auch für langjährig Beratende gewinnbringend und kann für Inhouse-Seminare so zugeschnitten werden, dass es spezifische Problembereiche des SGB II z.B. Aufhebungen, Erstattungen, Aufrechnungen und Abtretungen systematisch erfasst. Das Seminar ist auch als zweitägiges Intensivseminar möglich.
BECKHÄUSER + ECKHARDT
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